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An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
73113Bonn
betrifft: Pet 1-12-06-111-069476 -
meine Eingabe zum Wahlgesetz vom 3.7.94
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Swobodzinski -
für Ihre Antwort vom 21-7-94 danke ich Ihnen und erhebe gegen
den Abschluss des Petitionsverfahrens
Widerspruch.
Offenbar besteht ein Missverständnis: Die Eingabe, mit deren
Ablehnung Sie meine Eingabe ablehnen, ist nicht mit meiner vergleichbar.
Ich habe nie beantragt, z.B. Abgeordnetenplätze zu reduzieren,
Diäten zu kürzen oder was sich sonst aus dem Tenor dieser
Ablehnung als Antrag schliessen liesse. Ich habe allein beantragt,
dem wahlwilligen Bürger, der sich ausserstande sieht, eine der
sich anbietenden Parteien zu wählen, die Möglichkeit zu
geben, dies demokratisch relevant zum Ausdruck zu bringen.
Zu diesem, meinem wirklichen Antrag schreiben Sie:
Die Stimmenthaltung kann durchaus eine bewußte politische
Willensbekundung des Bürgers sein und wird als solche vom Grundsatz
der Wahlfreiheit auch garantiert -
was nur insofern richtig ist, als keine Wahlpflicht besteht, kein
Bürger zum Wählen gezwungen wird; das von mir geschilderte,
die demokratischen Entscheidungsmöglichkeiten einschränkende
Problem wird davon nicht berührt.
Wenn Sie aber des weiteren schreiben:
Ebenso kann die Stimmenthaltung aber auch lediglich Ausdruck von
Gleichgültigkeit gegenüber dem politischen Geschehen oder
gar Gegnerschaß zur Demokratie schlechthin sein -
dann formulieren Sie selbst den Punkt, um den es mir geht:
Der Bürger, der "Stimmenthaltung" als bewusste
politische Willensbekundung ausübt, muss im Wahlvorgang die
Möglichkeit haben, sich von dem Bürger zu unterscheiden
und abzusetzen, der gleichgültig gegenüber dem politischen
Geschehen und - erst recht - der Gegner der Demokratie schlechthin
ist. Der praktizierende Demokrat darf nicht mit dem Gegner der Demokratie
gleichgestellt werden.
Des praktizierenden Demokraten Votum, der sich gegen die Praxis der
sich anbietenden Parteien ausspricht, ist nämlich Interesse
und Teilnahme an der Demokratie, Beitrag zu ihrer Verbesserung. Deshalb
ist es zur Fortschreibung der Demokratie notwendig, dieses Votum
im Wahlresultat in Prozenten ausgewiesen abgeben zu können.
Aus diesem Grund möchte ich es auch nicht "Stimmenthaltung"
nennen, sondern schlage die Einführung der Rubrik
"keine der vorhandenen Parteien" vor und präzisiere
dahingehend meinen Antrag.
Sobald nämlich dieses Votum nach einer Wahl in Prozenten erscheint,
sehen sich die Parteien gezwungen, durch Wahlanalysen, repäsentative
Umfragen und andere Erforschungsmethoden den Grund für dieses
Wahlverhalten herauszufinden und dementsprechend ihr Verhalten, ihren
politischen Stil, ihre Inhalte, ihre persönliche Glaubwürdigkeit
und vieles mehr gegebenenfalls zu modifizieren. Angesichts fortschreitender
Wahlmüdigkeit (siehe Europawahl) und der "Wählen oder
Nichtwählen"-Diskussion in intellektuellen Kreisen, bitte
ich darum,
- meinem Antrag stattzugeben,
- dieses noch rechtzeitig zur diesjährigen Bundestagswahl
zu tun.
Mit freundlichen Grüssen
29-7-1994
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